-
Manchmal ist es notwendig Gold, Silber und Diamanten über Grenzen hinweg zu transportieren. Was Sie beim Grenzübertritt innerhalb der EU und Drittstaaten beachten sollten.
Barmittel vs. gleichgestellte Zahlungsmittel vs. Ware
Wer Edelmetalle, Münzen oder Diamanten gesetzeskonform durch den Zoll bringen möchte, muss zunächst wissen, wie seine Schätze vom Zoll eingestuft werden meint der Limburger Edelmetallhändler Marko Mähner. Im Beamtendeutsch: Handelt es sich um „Barmittel“, „gleichgestellte Zahlungsmittel“ oder „Waren“?Barmittel
– Bargeld in Form von Scheinen und Münzen, die aktuell gültige Zahlungsmittel sind – unabhängig davon, in welchem Land dieser Erde
– Bargeld, das nicht mehr gültig ist, aber in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnte (z.B. Deutsche Mark oder österreichische Schilling)
– Übertragbare Inhaberpapiere (Reiseschecks, Aktien…)
– Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent
– Goldbarren, Granulat oder Goldklumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 ProzentGleichgestellte Zahlungsmittel
– Sparbücher
– Edelsteine (wie zum Beispiel Diamanten, gleichgültig ob roh oder geschliffen)
– Goldmünzen mit einem Goldgehalt von weniger als 90 Prozent
– Goldbarren, Granulat oder Goldklumpen mit einem Goldgehalt von unter 99,5 Prozent
– Sonstige Edelmetalle, wie Silber, Platin oder PalladiumWaren
Schmuck und sonstige Gegenstände werden als Waren eingestuft – das gilt auch dann, wenn sie aus Edelmetall bestehen und/oder mit Edelsteinen besetzt sind.Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ist die Lage vergleichsweise unkompliziert. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Barmittel und gleichgestellten Zahlungsmittel bei oder über 10.000 Euro, müssen diese prinzipiell mündlich angezeigt werden – allerdings nur, wenn Sie von einem Zollbeamten danach gefragt werden. Dann müssen Sie allerdings die Eigentumsverhältnisse, deren Herkunft und den Verwendungszweck offenlegen und gegebenenfalls auch belegen können.Wichtig bei Sammler- und Anlagemünzen: Maßgeblich ist der tatsächliche Wert am Tag der Ein- oder Ausreise, nicht der auf den Münzen geprägte Nominalwert. Die Differenz kann erheblich sein. So liegt der Nominalwert für 1 oz Gold Philharmoniker bei 100 EUR, der aktuelle Wert jedoch bei 1.600 EUR.
Und was ist mit Waren? Auf sonstige Waren gehe ich hier nicht ein. Ich möchte aber die Unterschiede aufzeigen, die es bei Edelmetall und Edelsteinen gibt: Schmuck und sonstige Gegenstände gelten als Waren und nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel – das gilt auch, wenn sie aus Edelmetall bestehen und/oder mit Edelsteinen besetzt sind. Sie müssen daher beim Grenzübertritt innerhalb der EU nicht angezeigt werden.
Bei Reisen innerhalb der EU sind Schmuck und sonstige Gegenstände somit relativ einfach einzustufen – sie gelten als Waren. Und auch Barren aus Edelmetallen sind recht einfach zuzuordnen: sie sind gleichgestellte Zahlungsmittel.
Ausreise aus Deutschland in einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat
Aufwendiger wird es bei einer Reise in einen Nicht-EU-Staat. Barmittel, wozu auch die meisten Gold- oder Silbermünzen gehören (s. Feingehalt und/oder gültiges Zahlungsmittel), müssen bei der Zollstelle ab einem Wert von 10.000 Euro schriftlich angemeldet werden. Und auch hier gilt: Bei Anlagemünzen muss der aktuelle Tagespreis angesetzt werden, nicht der deutlich niedrigere Nominalwert. Für die Anmeldung reicht kein formloses Schreiben, vielmehr muss der Vordruck 040000 verwendet werden. Die Anmeldung muss beim Grenzübertritt unaufgefordert an den dafür ausgeschilderten Schaltern erfolgen.Und gleichgestellte Zahlungsmittel? Die müssen zwar nur auf Befragung des Zollbeamten angegeben werden, dann müssen Sie jedoch – unabhängig vom Wert – also auch für Kleinstmengen, wahrheitsgemäß Auskunft erteilen und Belege vorlegen (Herkunft, wirtschaftlich Berechtigter, Verwendungszweck).
Reisegebrauchsgegenstände und Waren zum persönlichen Verbrauch können ohne jede Formalität ausgeführt werden, vorausgesetzt, Sie führen diese mit sich. Das heißt, die Ware befindet sich im gleichen Transportmittel wie Sie selbst. Bei höherwertigen Gegenständen empfiehlt es sich, geeignete Nachweise für die Wiedereinreise mitzunehmen.
Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat
Reisen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland ein, gelten hinsichtlich der Meldepflichten von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln die gleichen Deklarationspflichten wie bei der Ausreise aus Deutschland in einen Drittstaat.Auf Edelmetalle und Edelsteine, die Sie aus ausländischen Drittstaaten mitbringen, fällt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Das gilt nicht nur für Schmuck. Die Freigrenze von maximal 430 Euro ist dabei nicht gerade hoch angesetzt. Immerhin: Wer Anlagegold nach Deutschland einführt, muss keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Als Anlagegold gelten:
– Barren und Plättchen, die einen Feingoldgehalt von mindestens 995 Tausendstel aufweisen sowie
– Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach 1800 geprägt worden sind und im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren.Was Sie nicht vergessen sollten: Wenn Sie mit Edelmetall oder Edelsteinen reisen, müssen Sie auch die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes beachten.
Eine Besonderheit stellen Rohdiamanten dar. Bei der Einreise nach Deutschland benötigen Sie dafür zwingend ein Kimberley-Zertifikat. Damit soll die Einfuhr von „Blutdiamanten“ verhindert werden.
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 5.538
Sie können diese Pressemitteilung, gerne auch in geänderter oder gekürzter Form verwenden. Für Interviews oder exklusive Artikel reicht eine kurze Mail, wir melden uns zeitnah.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GranValora GmbH & Co. KG
Herr Marko Mähner
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der Lahn
Deutschland
+49 (6431) 49589-80
+49 (6431) 49589-89
http://www.granvalora.de
mailto: limburg@granvalora.deGranValora ist ein auf Edelmetalle, Diamanten, Technologiemetalle und Seltene Erden spezialisiertes Unternehmen. Seit 2012 beweisen wir, dass sich hoher Kundennutzen, größtmögliche Flexibilität und faire Vergütungen für freie Berater nicht ausschließen müssen.
Pressekontakt:
GranValora GmbH & Co. KG
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der LahnTel.: +49 (6431) 49589-80
http://www.granvalora.de
mailto: presse@granvalora.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GranValora GmbH & Co. KG
Herr Marko Mähner
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der Lahn
Deutschlandfon ..: +49 (6431) 49589-80
fax ..: +49 (6431) 49589-89
web ..: http://www.granvalora.de
email : limburg@granvalora.deGranValora ist ein auf Sachwerte wie Edelmetalle, Diamanten, Technologiemetalle und Seltene Erden spezialisiertes Unternehmen. Es bietet Anlegern die Möglichkeit, einfach und transparent in 15 unterschiedliche Sachwerte zu investieren. GranValora sieht sich als Partner, wenn es darum geht, das eigene Vermögen vor Kaufkraftverlust zu bewahren oder Zahlungsmittel für Krisenzeiten zu besitzen und damit selbst in negativen wirtschaftlichen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden. Für Interviews oder exklusive Artikel reicht eine kurze Mail, wir melden uns zeitnah.
Pressekontakt:
GranValora GmbH & Co. KG
Herr Marko Mähner
Im Dachsstück 9
65549 Limburg an der Lahnfon ..: +49 (6431) 49589-80
web ..: http://www.granvalora.de
email : presse@granvalora.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von News-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Sie wollen diese News verlinken? Der Quellcode lautet:
Mit Edelmetall und Diamanten durch den Zoll: Das müssen Sie wissen
auf News Informieren publiziert am 25. Juni 2021 in der Rubrik Presse - News
Artikel wurde 78 x angesehen
Mit Edelmetall und Diamanten durch den Zoll: Das müssen Sie wissen
Lesezeit dieser News ca. 4 Minuten, 16 Sekunden
News-ID 123569
suchen auf News Informieren
neue Informationen auf diesem Portal
- BackupChain Backup Software, Veeam Konkurrent, veröffentlicht Update für Windows Server 2025
- Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
- PVC-Planen im Garten: Schutz, Ordnung und Vielseitigkeit
- Suchmaschinenoptimierter Content ist wichtig für Akquisition von Handwerksunternehmen
- Warum für Sven Schwarzat beim Immobilienkauf die Rendite wichtiger ist als der Quadratmeterpreis
News veröffentlichen – News lesen
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen ein Presseverteiler ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News Informieren" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
News und Informationen manuell auf diversen Portalen verbreiten kostet viel Zeit. Diese Arbeit nimmt Ihnen ein Presseverteiler ab. Mit einem Klick wird dieser auch auf "News Informieren" erscheinen. Jetzt den Presseverteiler kostenlos testen.
News Informieren – Archiv
News Informieren